Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Wir bieten unsere Leistungen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgend beschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an:

1. Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich

Die ARQ GmbH, mit Sitz in der Lessingstraße 58A, 38440 Wolfsburg, eingetragen beim Amtsgericht Braunschweig unter der Registernummer HRB 210824 (im Folgenden „ARQ“) ist eine Dienstleistungsagentur zur Energieberatung sowie zur Fachplanung von Energieeffizienz-Häuser und ist zugleich Betreiberin der unter www.arq-energieagentur.de abrufbaren Internetpräsenz (im Folgenden „Plattform“ bzw. Homepage“). „Nutzende“ sind alle Personen, seien es Verbraucher*in oder Unternehmer*in, die diese Plattform nutzen möchten oder bereits benutzen. „Kundschaft“ sind Nutzende, seien es Verbraucher*in oder Unternehmer*in, die ARQ mit kostenpflichten Beratungs- und Planungsdienstleistungen über die Plattform bzw. über andere Medien, wie z. B. E-Mail, beauftragen. Die nachfolgend beschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) gelten gegenüber allen Nutzenden für die Registrierung auf der Plattform im Rahmen der Anmeldung zum „kostenlosen Erstgespräch“ bzw. „Angebotseinholung“, für deren Nutzung und für alle im Zusammenhang unter der Nutzung der Plattform zwischen den Vertragsparteien vorgenommenen geschäftlichen Handlungen. Sie gelten auch für künftige Verträge, wenn nicht bei Vertragsschluss ausdrücklich etwas anderes vereinbart oder verwiesen wird. Mit seiner Registrierung bestätigt der Nutzende die Einbeziehung dieser AGB, die jederzeit unter dem Link www.arq-energieagentur.de/agb aufgerufen werden können. Gleiches gilt für den Kund*innen, der durch Auftragsbestätigung des Angebotes die Einbeziehung dieser AGB zustimmt. Der Vertragstext wird von ARQ nicht gespeichert.Vertragssprache ist deutsch. Geschäftsbedingungen der Nutzende finden keine Anwendung, auch wenn die Betreiberin ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Auch wenn die Betreiberin auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen eines Nutzenden enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen vor. Die Beratungs- und Planungsdienstleistungen bietet ARQ ausschließlich auf Grundlage der nachfolgend beschriebenen AGB an.

2 Wirkungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von ARQ finden Anwendung auf sämtliche Geschäftsbeziehungen mit den Nutzenden und Kund*innen. Durch die Erteilung eines Auftrags erkennt der Kunde automatisch diese AGB an. Diese gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung.

3 Beauftragung und Leistungserbringung

3.1 Die Grundlage für die Geschäftsbeziehung bildet der jeweilige Beratungsvertrag oder schriftliche Auftrag des Kund*innen, in dem der Umfang der Leistung sowie die Vergütung festgehalten werden.

3.2 Kundschaft kann Aufträge an ARQ ausschließlich auf dem Postweg, per E-Mail bzw. über die Plattform erteilen. Die Auftragserteilung kann formlos erfolgen. Nach Eingang des Auftrags erhält die Kundschaft eine Bestätigung. Mit dieser Bestätigung gilt der Auftrag als angenommen und der Beratungsvertrag als gültig. Die Bestätigung bildet die Grundlage für den vereinbarten Liefertermin.

3.3 Falls erforderlich kann ARQ externe Berater*innen und Fachplaner*innen hinzuziehen, die ARQ bekannt sind. In diesen Fällen besteht die Geschäftsbeziehung weiterhin zwischen ARQ und der Kundschaft, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wurde.

3.4 Aktualisierungen und Änderungen von Angeboten und Aufträgen werden schriftlich von beiden Parteien festgelegt und als Zusatzvereinbarung in die Vertragsbeziehung zwischen ARQ und der Kundschaft aufgenommen.

3.5 Sämtliche Angebote von ARQ sind freibleibend und unverbindlich, wenn sich aus dem konkreten Angebot nichts anderes ergibt.

4 Zahlungsbedingungen und Fälligkeit

4.1 Der Anspruch von ARQ auf Zahlung des Preises für jede einzelne erbrachte Leistung entsteht zum Zeitpunkt der Leistungserbringung. Sämtliche Leistungen, die nicht ausdrücklich als im Preis enthalten angegeben sind, gelten als separate Nebenleistungen, die gesondert vergütet werden.

4.2 Die Abrechnung der Leistungen von ARQ erfolgt in zwei Stufen – 50 % nach Berechnung/Erstellung bzw. Bestätigung zum Antrag (BzA)/Antragsstellung und weitere 50 % nach Abschluss der Leistung von ARQ, jedoch vor Erstellung von Nachweisen/Bestätigungen nach der Durchführung. Bei längerfristigen Bauvorhaben mit einer Bauzeit von mehr als 4 Monaten können weitere Abschlagszahlungen nach Ermessen von ARQ vereinbart werden.

4.3 Der Preis ist mit Erhalt der Rechnung durch die Kundschaft zur Zahlung innerhalb von 5 Tagen fällig.

4.4 Die Kundschaft gerät automatisch in Verzug, ohne dass eine Mahnung seitens ARQ erforderlich ist, wenn die Zahlung nicht innerhalb des in der Rechnung angegebenen Zahlungsziels nach Fälligkeit und Erhalt der Rechnung geleistet wird. In diesem Fall ist ARQ berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen.

4.5 Eine Verrechnung oder Zurückhaltung von gleichartigen Forderungen ist dem*r Kund*in nur gestattet, wenn diese rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Das Zurückbehaltungsrecht bei ungleichartigen Forderungen ist auf Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis beschränkt.

4.6. Die Zahlung erfolgt über die jeweils angebotenen Zahlungsarten. ARQ behält sich vor, einzelne Zahlungsarten (z. B. Barzahlung) auszuschließen. Die Rechnungsstellung den Kund*innen gegenüber erfolgt in elektronischer Form (PDF) per E-Mail oder über das Benutzerkonto der Plattform, soweit nichts anderes vereinbart ist.

4.7. Für zusätzliche, Änderungs- oder Wiederholungsleistungen einigen sich die Vertragspartner auf ein Zusatzhonorar von 100,00 Euro/h zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (s. hierzu auch Ziffer 13.4).

4.8. Sofern sich im Rahmen der Planung und/oder Umsetzung des Sanierungsvorhabens herausstellen sollte, dass der Leistungsumfang den ursprünglich kalkulierten Leistungsumfang deutlich übersteigt, insbesondere Änderungsleistungen, bei denen ARQ mit der Planung praktisch neu beginnen muss und eine neue geistige Leistung zu erbringen ist und die nicht bereits zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Leistungspflichten gehören, steht ARQ ein zusätzlicher Anspruch auf Honorar zu. Sind Änderungen von ARQ zu vertreten oder handelt es sich hierbei um Nacherfüllungsmaßnahmen von ARQ, liegt keine mehrvergütungsfähige Änderung des Leistungs-umfanges im Sinne dieser Regelung vor.

4.9. Vergütungen für Externe werden unmittelbar mit jenen abgewickelt. ARQ ist weder für die Einziehung noch für die Entgegennahme etwaiger Vergütungen für Externe verantwortlich.

5 Preisgestaltung

In sämtlichen Preisangaben für Leistungen von ARQ ist die derzeit gültige gesetzliche Mehrwertsteuer von 19 % enthalten.

6 Lieferfristen und Termine

6.1 Vereinbarte Lieferfristen stellen lediglich Richtzeiten bzw. voraussichtliche Termine dar und werden nach bestem Wissen und Gewissen durch ARQ angegeben.

6.2 Erst nach Setzung einer angemessenen Nachfrist durch den Kund*innen, ist dieser berechtigt, seine gesetzlichen Rechte bei Nichteinhaltung eines Termins geltend zu machen.

7 Mitwirkungspflicht der Kund*innen

7.1 Die Kundschaft ist verpflichtet, ARQ sämtliche für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen, Informationen und Materialien zur Verfügung zu stellen. Etwaige Änderungen sind umgehend an ARQ zu melden.

7.2 Der Nutzende/die Kundschaft versichert, dass die im Rahmen der Registrierung bzw. innerhalb des Angebots- und Auftragsschreiben angegebenen Daten insbesondere zur eigenen Person (z.B. Klarnamen, Unternehmensdaten) richtig, wahrheitsgemäß und aktuell sind. Die Verwendung von Pseudonymen, Künstler*innennamen oder irreführenden Angaben ist nicht gestattet. Der Nutzende wird ARQ rechtzeitig und unaufgefordert über Änderungen seiner Daten (insbesondere Namens- oder Inhaber*inwechsel, Änderung der Rechtsform und Anschrift) mindestens in Textform (E-Mail) informieren.

7.3 Der Nutzende/die Kundschaft ist verpflichtet, Zugangsdaten und Passwort geheim und so unter Verschluss zu halten, dass Dritte hiervon keine Kenntnis erlangen. Er*Sie darf die Nutzung der Plattform mit seinen*ihren Zugangsdaten anderen Nutzenden oder Dritten nicht ermöglichen. Bei Verlust der Zugangsdaten, des Passwortes oder bei Verdacht der missbräuchlichen Nutzung hat der Nutzende die Betreiberin unverzüglich zu unterrichten. Der Nutzende haftet für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung seines Benutzerkontos vorgenommen werden, auch für missbräuchliche Aktivitäten Dritter, es sei denn, er hat den Missbrauch nicht zu vertreten bzw. keine Sorgfaltspflichten verletzt.

8 Haftung und Gewährleistungen

8.1 Die Haftung von ARQ richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für Garantien erfolgt unabhängig vom Verschulden. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet ARQ nur gemäß den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, es sei denn, es handelt sich um eine Haftung aufgrund von Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. ARQ haftet in gleichem Umfang für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern.

8.2 Die Regelung in Absatz 8.1 gilt auch für Schadensersatzansprüche neben der Leistung, Schadensersatz statt der Leistung und Ersatzansprüche wegen vergeblicher Aufwendungen, unabhängig von der Rechtsgrundlage, einschließlich Haftung für Mängel, Verzug oder Unmöglichkeit.

8.3 ARQ haftet nicht für Beratungs- und/oder Berechnungsfehler, die auf fehlerhafte Software oder Programmierung im Widerspruch zu den geltenden Vorschriften zurückzuführen sind. In solchen Fällen sind Schäden an den*die Hersteller*in/Programmierer*in der betreffenden Software zu richten.

8.4 Für die inhaltliche Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der von der Kundschaft bereitgestellten Unterlagen und Daten übernimmt ARQ keine Haftung. Soweit vom Nutzenden zur Ergänzung der  Leistungen von ARQ Sonderfachleute eingeschaltet waren/werden, ist für deren Leistungen nicht verantwortlich.

8.5 ARQ haftet bei von ARQ vermittelten Verträgen zwischen der Kundschaft und einem Externen nicht für jene ordnungsgemäße Leistungserbringung oder im Verhältnis „Kundschaft – Externer“ eintretende Schäden.

8.6 Die Regelungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

8.7 Wir haften unserer Berufshaftpflicht mit den Deckungssummen von 100.000 € bei der Vermögensschadenshaftpflicht sowie mit 5.000.000 € bei der Betriebs- und Berufshaftpflicht pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (AVB BHV Premium).

9 Vertraulichkeitsklausel

ARQ verpflichtet sich, über alle betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten, die im Rahmen der Beratungstätigkeit bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung zur Verschwiegenheit erstreckt sich ebenso auf die Erfüllungsgehilfen von ARQ. Die Vertraulichkeitspflicht bleibt auch nach Beendigung des Vertrages bestehen und kann nur durch eine schriftliche Aufhebung seitens der Kundschaft aufgehoben werden. Des Weiteren ist ARQ dazu verpflichtet, die ARQ zur Verfügung gestellten Unterlagen zum Zwecke der Beratung sorgfältig aufzubewahren und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.

10 Mängelrüge

10.1 Sofern der*die Kund*in innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss des Auftrags keine wesentlichen, objektiven Mängel meldet, gilt der Auftrag als endgültig abgeschlossen.

10.2 Wenn der*die Kund*in eine Dienstleistung vollständig in Frage stellt, muss diese Beanstandung durch ein fundiertes Gegengutachten eines hierfür zertifizierten Dritten gestützt werden.

10.3 Bei Mängelrügen ist ARQ die Gelegenheit zur Nachbesserung einzuräumen. Sollte die Nachbesserung nachweislich erfolglos bleiben, hat der Kunde das Recht auf Minderung oder Rücktritt. In jedem Fall
ist die Haftung jedoch auf den Wert des betreffenden Auftrags begrenzt. ARQ übernimmt keine Haftung für Verletzungen von Urheberrechten oder Ansprüchen Dritter.

10.4 Falls die vereinbarte Lieferfrist unangemessen lange überschritten wurde – wobei die individuell vereinbarte Lieferfrist als Richtwert gilt – und ARQ eine angemessene Nachfrist, die schriftlich von der Kundschaft mitgeteilt wurde, nicht einhalten kann, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

11 Allgemeine Bestimmungen bezogen auf die beauftragten Leistungen

11.1 Gemäß den KfW/BAFA-Förderprogrammen werden baubegleitende Maßnahmen mit einem Tilgungszuschuss von derzeit 50 % gefördert, sofern die Förderrichtlinien eingehalten werden (Stand 06/2023). Der*die Kund*in (Bauherr*in) hat eine Mitwirkungspflicht und gewährt ARQ (Energieberater*in) ein umfassendes Weisungsrecht hinsichtlich der Ausführung. Das Nichteinhalten der Vorgaben von ARQ kann zum Verlust der Förderung durch den Fördermittelgeber führen. ARQ behält sich daher das Recht vor, einen Baustopp bis zur Klärung des Sachverhalts zu verhängen. Wenn der Bauherr oder seine beauftragten Unternehmer den verhängten Baustopp ignorieren, besteht akute Gefahr für die Förderzusage.

11.2 Der*die Kund*in (Bauherr*in) hat zu beachten, dass bei energetischen Sanierungen die Gebäudehülle wesentlich dichter wird als im baulichen Zustand vor der Sanierungsmaßnahme. Daher ist möglicherweise häufigeres Lüften erforderlich, um Feuchtigkeits-schäden zu vermeiden. Auf Anfrage stellt ARQ dem*der Kund*in ein Informationsblatt zum richtigen Lüftungsverhalten nach Durchführung einer energetischen Sanierung zur Verfügung.

11.3 Ferner hat der*die Kund*in (Bauherr*in) zu beachten, dass unter bestimmten Voraussetzungen, wie der Verwendung von Hartschaum-Dämmung, den Schallschutz des Gebäudes verändern kann, wodurch Geräusche im Gebäude lauter wahrgenommen werden können.

11.4 Der*die Kund*in verpflichtet sich vor Auftragserteilung die Anschrift im Adressfeld der Rechnung zu überprüfen, um sicherzustellen, dass alle Angaben korrekt sind. Einmal erstellte Rechnungen können durch ARQ nachträglich nicht mehr geändert werden.

11.5 Die Berechnungsergebnisse werden ausschließlich als PDF-Dateien zur Verfügung gestellt. Es besteht kein Anspruch auf die Herausgabe der Eingabedaten für die beauftragten Berechnungen.

11.6 Etwaige Änderungen im Baufortschritt, Erweiterungen/Wegfall/Minderung von Maßnahmen, Preisänderungen gemäß vorliegendem Angebot, Nachträge sowie Probleme, die außerhalb der Baustellenbegehungen auftreten, sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

11.7 Der Beginn der Maßnahmen darf erst nach schriftlicher Freigabe von ARQ erfolgen. Wenn der*die Kund*in (Bauherr*in) mit den Maßnahmen beginnt oder diese beauftragt, ohne eine schriftliche
Freigabe erhalten zu haben, riskiert der*die Kund*in den Verlust der Förderzusage (BAFA/KfW).

11.8 Für die Durchführung der Leistungen vorn ARQ werden folgende Unterlagen benötigt und sind durch den*die Kund*in beizubringen:

  • Aktuelle Angebote der Maßnahmen,
  • Kompletter Plansatz als PDF und DXF/DWG (Grundrisse, Ansichten, Schnitt),
  • Baubeschreibung (Bauteilaufbauten und Anlagentechnik),
  • Bei einer Wärmebrückenberechnung werden zusätzlich alle Wärmebrückendetails als PDF und DXF/DWG benötigt. Sollten die Planunterlagen nicht bereitgestellt werden können, kann ARQ diese gegen Aufpreis (Sonderleistungen) erstellen.

11.9 Nach Abschluss der Einzelmaßnahme bzw. nach Fertigstellungen der Maßnahmen zum Effizienzhaus sind folgende Unterlagen vom Auftraggebenden beizubringen:

  • Schlussrechnungen,
  • Fachunternehmererklärungen (ausgestellt von den Fachfirmen),
  • Beiblatt Hydraulischer Abgleich (ausgestellt von den Fachfirmen),
  • Sonstige Unterlagen, die für den Förderantrag und die förderungsspezifischen Nachweise erforderlich sind. Auf Nachfrage erhält der Kunde von ARQ eine entsprechende Checkliste, innerhalb dieser sämtlich notwendigen Unterlagen aufgeführt sind.
 

12 Spezielle Bestimmungen bezogen auf die beauftragte „Ist-Zustands Analyse”

12.1. ARQ bietet die Möglichkeit zur Durchführung einer energetischen Ist-Zustand Analyse sowie einer Initialberatung (vor Ort) an. Im Rahmen der Analyse bzw. der Initialberatung macht der Kunde auf der Grundlage gezielter Fragen und Antwortmöglichkeiten nähere Angaben zu seiner Immobilie. Die ARQ-Technologie analysiert anhand der Kund*inangaben, die erforderlichen Grundlagen für eine energetische Ersteinschätzung, insbesondere, automatisiert welche Einsparpotenziale sich durch potenzielle Sanierungsmaßnahmen ergeben würden. Im Anschluss stellt ARQ dem*der Kund*in nach Abschluss der Analyse das auf Basis der eingegebenen Daten automatisiert berechnete Ergebnis der energetischen Analyse für die persönliche Immobilie zur Verfügung, sofern die Erstellung dieses Abschlussberichtes mit beauftragt wurde.

12.2 Der Nutzende darf das Ergebnis der Grundlagen-analyse nur für die Eigeninformation nutzen oder um ARQ oder einem von ARQ vermittelte*n externe*n Dienstleister*in/ Auftragnehmer*in mit der Planung und Umsetzung des geplanten Bauvorhabens zu beauftragen. Die Weitergabe oder Kenntnisverschaffung an sonstige Dritte ist untersagt.

12.3 Auf die Haftungsbeschränkung in Ziffer 8 wird ausdrücklich hingewiesen.

13 Spezielle Bestimmungen bezogen auf die beauftragte „Planung und Umsetzung des Bauvorhabens”

13.1. ARQ unterbreitet der Kundschaft nach Abschluss der energetischen Ist-Zustand Analyse und/oder der Anfrage durch die Kundschaft in der Regel ein Angebot für die Energieberatung und Beantragung von Fördermitteln.

13.2 Will der*die Kund*in das Angebot von ARQ annehmen, kann er*sie dies mit Zusendung einer verbindlichen Auftrags-E-Mail oder digitalen Unterzeichnung des Angebots erklären.

13.3 Soweit es sich bei den von ARQ angebotenen Leistungen um Leistungen, für welche die Qualifikation als Energieeffizienz Expert*in notwendig ist, handelt, werden diese von angestellten Energieberater*innen mit entsprechender Qualifikation und Unabhängigkeit durchgeführt. Die zertifizierte Person tritt nach außen, insbesondere auch gegenüben den Förderinstitutionen, als verantwortlicher Energieeffizienz Experte auf. Die zertifizierte Person ist gegen etwaige Schäden berufshaftpflichtversichert. Die Abrechnungen erfolgen über ARQ.

13.4 ARQ behält sich das Recht vor, seine Leistungspflichten gegenüber dem*der Kund*in durch eine*n Unterauftragnehmer*in durchführen zu lassen.

13.5 Im Rahmen der Beratung vermittelt ARQ dem*der Kund*in ggf. zusätzliche externe Dienstleister*in, die einzelne oder übergreifende Sanierungsmaßnahmen umsetzen können. Für das Vertragsverhältnis zwischen dem*der Kund*in und dem Externen gelten die nachfolgenden Regelungen.

14 Spezielle Bestimmungen bezogen auf Sonderleistungen

Folgende Leistungen berechnet ARQ als Sonderleistungen außerhalb des Auftrags zum Stundensatz von 100,00 Euro/h zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer:

  • Teilnahme an Baubesprechungen/Planungsbesprechungen (vor Ort oder online),
  • Änderungen an bisher erbrachten Leistungen aufgrund von Umplanungen,
  • Änderungen an bisher erbrachten Leistungen aufgrund eigenmächtiger Änderungen von Baustoffen oder Ausführungsarten durch Unternehmer oder Bauherren,
  • Fahrtkosten außerhalb einer eventuell beauftragten Baubegleitung oder Qualitätssicherung werden mit 0,60 € pro Kilometer (Hin- und Rückfahrt) zuzüglich Mehrwertsteuer berechnet,
  • Die Mehrfachausstellung von KfW- oder BAFA-Anträgen/Fertigstellungsbescheinigungen wird mit je 180,00 € pro Antrag in Rechnung gestellt.
 

15 Kündigung des Vertrags

15.1 Der Vertrag kann von dem*der Kund*in (Auftraggeber*in) jederzeit und von ARQ (Auftragnehmer) nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen (gemäß § 650h BGB).

15.1.1 Ein wichtiger Kündigungsgrund liegt für dem*der Kund*in insbesondere dann vor, wenn:

  • Das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien auf Grund nach Vertragsschluss eingetretener Umstände erheblich gestört ist oder andere Umstände vorliegen, auf Grund derer ein Festhalten des Nutzers am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.
  • ARQ seine Zahlungen eingestellt hat, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt hat oder die Leistungsfähigkeit von ARQ aus anderen Gründen so beeinträchtigt ist, dass ein Vertrauen in seine Fähigkeit zur vertragsgerechten Erfüllung nicht mehr besteht.
 

15.1.2 Ein wichtiger Grund zur Kündigung durch ARQ liegt insbesondere dann vor, wenn:

  • Der*die Kund*in eine ihm obliegende Leistung unterlässt und dadurch ARQ wesentlich behindert ist, seine Leistung vertragsgemäß auszuführen.
  • Der*die Kund*in mit einer fälligen Zahlung oder auf andere Weise mit einer erheblichen Vertragspflicht in Verzug gerät.
  • Das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien aus anderen, nach Vertragsschluss eingetretenen Gründen so erheblich gestört ist, dass ARQ ein Festhalten an dem Vertrag nicht mehr zugemutet werden
    kann,
  • ARQ und/oder der*die Kund*in während eines Zeitraums von mehr als zwei Monaten durch unvorhergesehene Umstände (höhere Gewalt) an der Fortsetzung der Projektbearbeitung/-realisierung gehindert werden (dazu gehört z.B. das Nicht-(mehr)verfügen über eine oder mehrere der für das Vorhaben erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen, ein gerichtliches Verbot der Fortsetzung der Arbeiten auf der Baustelle etc.).
 

15.2 Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund durch eine Vertragspartei ist diese gemäß § 314 BGB zu erfolgen.

15.3 Wenn der*die Kund*in (Auftraggeber*in) ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes (freie Kündigung) kündigt, hat ARQ (Auftragnehmer*in) Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Dabei muss er*sie sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er*sie infolge der Vertragsbeendigung an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder böswillig unterlässt.

15.4 Die Parteien sind sich einig, dass abweichend von § 648 Satz 3 BGB vermutet wird, dass dem*der Auftragnehmer*in für den noch nicht erbrachten Teil der Leistung 60 % der darauf entfallenden Vergütung zusteht.

15.5 Den Parteien bleibt stets die Möglichkeit offen, höhere oder niedrigere ersparte Aufwendungen sowie einen höheren oder niedrigeren anderweitigen oder böswillig unterlassenen anderweitigen Erwerb nachzuweisen, als im vorherigen Absatz vermutet wird.

15.6 Soweit der*die Auftragnehmer*in aus einem wichtigen, von ihm nicht zu vertretenden Grund kündigt, gelten die vorstehenden Bestimmungen dieses Vertrags entsprechend.

16. Datenschutz

16.1 Für den Datenschutz gilt die Datenschutzerklärung von ARQ, welche dem*der Kund*in im Falle der Registrierung auf der Plattform im Rahmen der Anmeldung zum „kostenlosen Erstgespräch“ bzw. „Angebotseinholung“ in Textform zur Verfügung gestellt wird und die in ihrer jeweils geltenden Fassung jederzeit unter www.arq-energieagentur.de/datenschutz abrufbar ist.

16.2. Der*die Kund*in erteilt vor Beauftragung von Beratungs- und sonstiger Dienstleistungen sein*ihr Einverständnis, dass ARQ die von ihm*ihr übermittelten Daten vollumfänglich nutzen darf, insbesondere, um dem Kund*innen Angebote, auch von Externen, vorzuschlagen oder um die Daten auf sonstige Weise, etwa durch Übermittlung an Dritte, wie etwa Werbepartner*in, zu nutzen.

17. Bewertungen und Internet-Rezessionen

17.1 Bewertungen und Internet-Rezessionen sind nach dem Gebot der Fairness sachlich zu verfassen und dürfen keinen beleidigenden, schmähenden, anzüglichen oder sexuell geprägten, strafrechtlich relevanten oder sonst rechtswidrigen Inhalt haben (z. B. gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzen). Tatsachenbehauptungen müssen der Wahrheit entsprechen. Mehrfachbewertungen sind nicht gestattet.

17.2. Bewertungen stellen immer Äußerungen des*der Kund*in und keine Äußerungen von ARQ dar. ARQ macht sich diese Äußerungen nicht zu eigen und übernimmt keine Verantwortung für diese.

17.3. Der*die Kund*in räumt ARQ mit Absenden bzw. sonstiger Mitteilung der Bewertung unentgeltlich die räumlich und zeitlich unbefristeten Nutzungsrechte an seinem Bewertungstext ein. ARQ ist berechtigt, frei über die Bewertung zu verfügen und sie insbesondere für weitere Bewertungsdienste, die Plattform von ARQ und Social Media Kanäle von ARQ zu verarbeiten und zu verwenden, an Dritte weiterzugeben und sie zu veröffentlichen.

18 Anwendbares Recht

Für die Rechtsbeziehungen zwischen dem*der Kund*in und ARQ gilt ausschließlich das deutsche Recht.

19 Erfüllungsort und Gerichtsstand

19.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen ist der Sitz von ARQ in Wolfsburg.

19.2 Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich direkt oder indirekt zwischen ARQ und dem*der Kund*in ergeben, wird das örtlich zuständige Gericht am Sitz von ARQ in Wolfsburg vereinbart.

20. Schlussbestimmungen/Salvatorische Klausel

20.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. ARQ behält sich das Recht vor, die Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern. Über Änderungen dieser Geschäftsbedingungen wird ARQ dem Nutzenden vorab mindestens in Textform unterrichten. Sofern der Nutzende der Änderung nicht innerhalb von mindestens 4 Wochen nach Bekanntgabe der Änderung in Textform (z.B. per E-Mail) widerspricht, gilt dies als Einverständnis mit der Änderung; hierauf wird ARQ in den Änderungsmitteilungen hinweisen.

20.2 Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, die ein Handelsgewerbe betreiben, oder mit solchen natürlichen oder juristischen Personen, die durch Eintragung im Handelsregister oder durch Gesetz solchen Kaufleuten gleichgestellt sind, ist Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund, Wolfsburg.

20.3 Sollten Vereinbarungen, die in diesem Vertrag getroffen worden sind, ganz oder teilweise der Rechtswirksamkeit ermangeln oder nicht durchgeführt werden, so wird dadurch die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht berührt. Anstelle der ungültigen oder unwirksamen Bedingung tritt dann eine solche, die der Intention der Vertragspartner*innen am nächsten kommt.

Stand September 2023, Index 005