Energieausweis

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Als zertifizierte Energieberater*innen bieten wir dir die Erstellung von rechtsgültigen Verbrauchs- sowie Bedarfsausweisen zum Festpreis an. 

Auf dieser Seite erfährst du alles Wissenswerte über Energieausweise. Scroll dazu einfach weiter nach unten.

Nutze das Formular, um uns deine Anfrage zu stellen. Du erhältst umgehend unser Angebot für dein Anliegen per E-Mail.

Welche Arten der Energieausweise gibt es?

Es gibt in Deutschland zwei Arten von Energieausweisen: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Der Verbrauchsausweis ist einfacher zu erstellen, da wir dafür nur die drei letzten Abrechnungen benötigen. Beim Bedarfsausweis ist es erforderlich, das ganze Gebäude zu analysieren. sodass die Erstellung wesentlich aufwendiger ist. Welcher Ausweis für dich relevant ist, entscheidet das Alter des Gebäudes.

Bedarfsausweis​

Der Bedarfsausweis basiert auf einer individuellen Berechnung des Energiebedarfs des Gebäudes. Er gibt Auskunft darüber, wie viel Energie das Gebäude unter normalen Nutzungsbedingungen benötigen würde, um die anfallende Wärme und Kälte zu erzeugen. Der Ausweis enthält auch Angaben zur CO2-Emission und die Klassifizierung des Gebäudes. Zur Erstellung des Bedarfsausweises bedarf es zahlreicher Unterlagen, wie z. B. Baupläne, Baubeschreibung und Berechnungsunterlagen.

Der Bedarfsausweis ist für Gebäude, die vor dem 1. November 1977 gebaut wurden, verpflichtend.

Verbrauchsausweis

Für die Berechnung eines Verbrauchsausweises werden die Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre benötigt. Diese Daten ermöglichen eine aussagekräftige Berechnung des durchschnittlichen Energieverbrauchs pro Quadratmeter und Jahr. Indem die Verbrauchsdaten über mehrere Jahre hinweg betrachtet werden, können saisonale Schwankungen und langfristige Trends im Energieverbrauch berücksichtigt werden. Somit ist der Verbrauchsausweis mit viel weniger Aufwand zu erstellen und kann schneller ausgestellt werden.

Der Verbrauchsausweis ist für Gebäude, die ab dem 1. November 1977 gebaut wurden, verpflichtend.

Schritt für Schritt zum Energieausweis

Mit diesen Schritten kann dir unser zertifizierter Energieberatende deinen Energieausweis erstellen:
Kostenlose Kontaktaufnahme

Nimm über das Formular auf dieser Seite Kontakt mit uns auf. Wähle den gewünschten Energieausweis und beantworte ein paar Fragen. Solltest du dir nicht sicher sein, ob du einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis benötigst, dann informiere dich auf dieser Seite.

Zusendung Unterlagen

Nach der Zusendung deiner Unterlagen, z. B. Baupläne, Angaben zur Bauweise, Gebäudeausstattung, Gebäudetechnik, Nutzung des Gebäudes und Angaben zur Energieversorgung, prüfen wir deine Projektunterlagen.

Erstellung Energieausweis

Nach Angebotsannahme werten wir deine Daten aus und erstellen dir den rechtssicheren Energieausweis. Der Verbrauchsausweis dauert ca. 5 Werktage und der Bedarfsausweis – je nach Aufwand – ca. 10 bis 20 Werktage. Wir senden dir deinen Energieausweis per E-Mail zu.

Dein Sanierungsprojekt

Je nachdem welche Skala dein Gebäude erreicht (A+++ bis G), bedarf es verschiedenster Modernisierungsmaßnahmen. Gerne unterstützen wir dich auch dabei. Buche dir dafür einen Termin zum Erstgespräch.

Anforderung Unterlagen

Wir melden uns dann umgehend bei dir, um die erforderlichen Unterlagen anzufordern.

Individuelles Angebot

Danach senden wir dir dein individuelles Angebot für den Bedarfsausweis zu. Der Preis variiert je nach Anlass, Gebäudeart und der Notwendigkeit dein Gebäude vor Ort zu begutachten. Beim Verbrauchsausweis haben wir einen Fixpreis von 180,00 € brutto.

Aufbewahrungspflicht

Es ist wichtig, den Energieausweis sorgfältig aufzubewahren und ihn bereitzuhalten, falls er später einmal benötigt wird, z. B. beim Verkauf deiner Immobilie.

Kostenlose Kontaktaufnahme

Nimm über das Formular auf dieser Seite Kontakt mit uns auf. Wähle den gewünschten Energieausweis und beantworte ein paar Fragen. Solltest du dir nicht sicher sein, ob du einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis benötigst, dann informiere dich auf dieser Seite.

Anforderung Unterlagen

Wir melden uns dann umgehend bei dir, um die erforderlichen Unterlagen anzufordern.

Zusendung Unterlagen

Nach der Zusendung deiner Unterlagen, z.B. Baupläne, Angaben zur Bauweise, Gebäudeausstattung, Gebäudetechnik, Nutzung des Gebäudes und Angaben zur Energieversorgung, prüfen wir deine Projektunterlagen.

Individuelles Angebot

Danach senden wir dir dein individuelles Angebot zu. Der Preis variiert je nach Anlass, Gebäudeart und der Notwendigkeit dein Gebäude vor Ort zu begutachten.

Erstellung Energieausweis

Nach Angebotsannahme werten wir deine Daten aus und erstellen dir den rechtssicheren Energieausweis. Du erhältst den Energieausweis per E-Mail zugesendet.

Aufbewahrungspflicht

Es ist wichtig, den Energieausweis sorgfältig aufzubewahren und ihn bereitzuhalten, falls er später einmal benötigt wird, z.B. beim Verkauf deiner Immobilie.

Aufbewahrungspflicht

Es ist wichtig, den Energieausweis sorgfältig aufzubewahren und ihn bereitzuhalten, falls er später einmal benötigt wird, z.B. beim Verkauf deiner Immobilie.

Wichtige Fakten über Energieausweise

Welche Informationen stehen im Energieausweis?

Der Energieausweis enthält Informationen über den Energieverbrauch und die Energieeffizienz eines Gebäudes. Er enthält in der Regel Angaben zu den energetischen Anforderungen des Gebäudes, wie z. B. die Art der Wärmedämmung, die Heizungsart, die Fenster und die Beleuchtung. Auch Angaben zur CO2-Emission des Gebäudes und die Klassifizierung des Gebäudes nach einer Skala von A+++ (sehr geringer Verbrauch) bis G (sehr hoher Verbrauch) sind enthalten.

Für die Erstellung eines Bedarfsausweises sind in der Regel folgende Unterlagen erforderlich:

  • Baupläne des Gebäudes (Grundrisszeichnungen, Schnitte, Ansichten),
  • Angaben zur Bauweise (z. B. Wärmedämmung, Fenster, Heizung),
  • Angaben zur Gebäudeausstattung (z. B. Beleuchtung, Lüftung),
  • Angaben zur Gebäudetechnik (z. B. Heizungsanlage, Warmwasserbereitung),
  • Angaben zur Nutzung des Gebäudes (z. B. Anzahl der Wohnungen, Nutzfläche),
  • Angaben zur Energieversorgung (z. B. Art der Heizenergie, Energieversorgung der Beleuchtung),
  • Angaben zu den Verbrauchswerten (z. B. Heizenergieverbrauch, Stromverbrauch).

Es ist zu beachten das je nach Bundesland, Region oder Stadt unterschiedliche Anforderungen bestehen können und es sein kann, dass weitere Unterlagen benötigt werden. Ein* qualifizierte*r Sachverständiger*in wird in der Regel die benötigten Unterlagen erfragen und gegebenenfalls weitere Unterlagen anfordern, um einen vollständigen Energieausweis erstellen zu können.
Für die Erstellung eines Verbrauchsausweises sind in der Regel folgende Unterlagen erforderlich:

  • Die letzten drei Abrechnungen

Es ist zu beachten das je nach Bundesland, Region oder Stadt unterschiedliche Anforderungen bestehen können und es sein kann, dass weitere Unterlagen benötigt werden. Ein* qualifizierte*r Sachverständiger*in wird in der Regel die benötigten Unterlagen erfragen und gegebenenfalls weitere Unterlagen anfordern, um einen vollständigen Energieausweis erstellen zu können.

Ein Energieausweis ist zehn Jahre nach Ausstellung gültig. Dennoch ist es ratsam, den Energieausweis vorher zu aktualisieren, solltest du beispielsweise eine neue Heizung installiert haben. Das ist sinnvoll, damit die Angaben zum Gebäude tatsächlich den aktuellen Stand widerspiegeln. Dies erhöht am Ende auch die Chancen, neu zu vermieten oder die Immobilie zu verkaufen.

Der Ausweis muss von einem qualifizierten Sachverständigen erstellt werden.

Ein* qualifizierte*r Sachverständiger*in ist eine Person, die über die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen verfügt, um Energieausweise erstellen zu können. In Deutschland ist die Erstellung von Energieausweisen eine gesetzlich geregelte Tätigkeit und es gibt bestimmte Anforderungen an die Qualifikation der Sachverständigen. Um als qualifizierte*r Sachverständige*r tätig zu sein, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie z. B. eine entsprechende Ausbildung in den Bereichen Gebäudetechnik, Energieberatung oder Architektur und eine Zertifizierung durch eine anerkannte Stelle. Ein*e qualifizierte*r Sachverständige*r ist zudem verpflichtet, sich fortlaufend fortzubilden, um seine Kenntnisse auf dem neusten Stand zu halten.

In Deutschland gibt es gesetzliche Vorschriften, die die Erstellung und die Verwendung von Energieausweisen regeln.

Für Neubauten ist die Erstellung eines Energieausweises seit 1977 verpflichtend. Für bestehende Gebäude, die zu Wohnzwecken genutzt werden, ist die Erstellung eines Energieausweises seit 2008 verpflichtend, wenn das Gebäude verkauft oder vermietet wird. Ein Energieausweis muss auch vorgelegt werden, wenn ein Gebäude in einen anderen Nutzungszweck überführt wird.

Es gibt jedoch auch Ausnahmen von der Verpflichtung, einen Energieausweis zu erstellen. So sind bestimmte Gebäude, wie z. B. Denkmäler, unter bestimmten Bedingungen von der Verpflichtung ausgenommen. Außerdem gibt es bestimmte Fristen, innerhalb derer ein Energieausweis erstellt werden muss.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Regelungen und Anforderungen für Energieausweise von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein können, es empfiehlt sich also immer die jeweiligen Landesvorschriften zu prüfen.

Muster-Energieausweis für Wohngebäude
Die nächsten Schritte mit uns

Mit dem Energieausweis weißt du jetzt, wie energieeffizient dein Wohngebäude ist. Das ist ein guter Anfang auf dem Weg eines autarken Eigenheimes. Wir möchten dich mit unserer Expertise begleiten und können eine Vielzahl an – teils förderfähigen – Maßnahmen erarbeiten, deine vier Wände nachhaltiger zu gestalten. Buche dir jetzt deine kostenlose Beratung und erfahre mehr über unseren individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP).